Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TSM Grindel AG

1 Geltungsbereich und -Dauer

1 Geltungsbereich und -Dauer

Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, welche mit der TSM Grindel AG eine Obligation eingehen, das Sportzentrum besuchen, den Parkplatz benutzen oder generell die Liegenschaft Kataster 5925 in Bassersdorf betreten oder befahren.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Mai 2022 bis auf Wiederruf. Sämtliche bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt.

Die TSM Grindel AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website der TSM Grindel AG unter https://grindel-sport.ch/agb/ zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.

2 Angebot

Die TSM Grindel AG stellt im Sportzentrum Plätze für Tennis, Squash und Badminton zur Verfügung. Ausserdem betreibt sie eine Minigolf-Indoor-Anlage und einen kleinen Shop mit Artikeln zu den einzelnen Sportarten, Getränken und Snacks.

Die TSM Grindel AG kann das Leistungsangebot jederzeit ändern oder die Erbringung von Leistungen einstellen.

3 Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer. Für die Leistungen der TSM Grindel AG gelten die Konditionen zu den einzelnen Sportarten, wie sie an der Rezeption kommuniziert werden und die im Shop kommunizierten Preise.

4 Buchungen, Abschluss der Obligation

Die Buchung der Leistungen der TSM Grindel AG online oder per Telefon entsprechen einer Reservation. Der Abschluss der Obligation kommt mit der Bezahlung direkt vor der Spielzeit, spätestens aber mit dem Beginn der zur Verfügung gestellten Spielzeit oder dem Spielbeginn zu Stande.

Die Reservationen sind für den Kunden verbindlich und lösen den Abschluss der Obligation bei zu später oder nicht zurückgezogener Reservation aus. Für Minigolf gilt der Abschluss der Obligation mit der Bezahlung des Eintrittes, bei Unterlassung mit Spielbeginn.

5 Spezielle Bestimmungen Minigolf

5.1 Eintritte

Es können folgende Eintritte gekauft werden:

Eine Runde. Diese berechtigt zum einmaligen Bespielen (Sechs Schläge) jeder der 18 Bahnen.

10er-Abo. Dieses beinhaltet 10 Mal eine Runde.

Tageskarte. Eine Tageskarte berechtigt zum beliebigen Bespielen aller Bahnen am Tag, an dem die Tageskarte gelöst wird.

Saisonabo. Dieses berechtigt während der Gültigkeit zum beliebigen Bespielen aller Bahnen während den Öffnungszeiten.

Der Eintritt für eine Runde, ein 10er-Abo und eine Tageskarte beinhaltet die Leihgabe eines Minigolfschlägers und eines Minigolfballes. Ausserdem wird Schreibmaterial für das notieren der Resultate abgegeben. Der gelbe Zettel mit den Resultaten darf behalten werden.

Wer keinen Eintritt bezahlt hat, darf die Halle nicht betreten. Eine Ausnahme bildet die Begleitung und Betreuung von Kindern bis 16 Jahre. Wer spielt bezahlt auch einen Eintritt. Das Abwechseln eines Schlägers ist nicht gestattet.

Bei entsprechendem Aufkommen ist zügig von einer Bahn zur nächsten zu wechseln und so zu spielen, dass kein Stau entsteht. Spieler mit Tageskarten oder Saisonabo, welche wiederholt die gleiche Bahn bespielen, haben Rundenspieler passieren zu lassen.

5.2 Preisreduktionen

Für Kinder und Jugendliche bis und mit dem 16. Geburtstag und für AHV- und IV-Bezüger gelten reduzierte Preise.

5.3 Rückerstattung von Eintritten

Es werden keine Eintritte zurückerstattet. Auch eine volle Halle ist kein Grund für eine Rückerstattung. Die Spielenden haben vor dem Kauf der Eintritte mit einem Blick in die Halle selbst abzuschätzen, ob ihnen die Auslastung, welche entsprechende Wartezeiten während dem Spiel zur Folge haben kann, zusagt.

5.4 Gruppen, Reservationen, Buchung der ganzen Anlage

Es können keine Eintritte reserviert werden. Grosse Gruppen mit über 30 Spielern haben sich vorgängig anzumelden. Die Anlage kann nicht exklusiv gebucht werden. Ausnahmen bilden grosse meist internationale Turniere der ansässigen Minigolfclubs.

6 Spezielle Bestimmungen Racketsport

6.1 Spieldauer

Die Platzbuchungen dauern für Tennis und Badminton jeweils eine Stunde, wovon drei Minuten zum Wechseln und Herrichten des Platzes bestimmt sind.

Im Squash dauert eine Platzreservation 45 Minuten.

6.2 Zustand der Plätze

Im Tennis kann vor Benutzung (innerhalb der drei Minuten) der Platz frisch abgezogen werden.

Beim Badminton sind die verlassenden Spieler dafür verantwortlich, dass auf dem Feld keine Fusseln oder Federchen verbleiben. Es stehen Flaumer zur groben Reinigung bereit.

Im Squash dürfen keine Schuhe mit schwarzen oder abfärbenden Sohlen und sich zersetzende Griffbänder verwendet werden. Bei Verbleib von Striemen wird für die Reinigung eine Aufwandentschädigung von CHF 100 verrechnet. Bei sehr schlimmer Verschmutzung wird die Reinigung nach Aufwand mit einem Stundenansatz von CHF 80 verrechnet.

6.3 Buchung und Bezahlung von Plätzen

Kunden können sich auf GotCourts.com registrieren und selbständig Plätze buchen und innerhalb der Fristen wieder absagen. Es dürfen keine Buchungen zum reinen Reservationszweck getätigt werden. Online oder per App getätigte Buchungen können mit Kreditkarte oder dem zuvor im Sportzentrum hinterlegten Guthaben bezahlt werden.

Kunden, welche nicht selbst über GotCourts buchen möchten, können die Buchung selbstverständlich telefonisch tätigen und am Schalter Bar, mit Karte oder mittels bereits bezahltem Guthaben begleichen.

Die Plätze müssen immer vor Spielbeginn bezahlt werden.

Eine Buchung eines Platzes entspricht nicht einem bestimmten Platz (z.B. Tennisplatz Nr. 3), sondern einer Buchung für eine bestimmte Zeit für einen beliebigen Platz einer bestimmten Sportart. Die TSM Grindel AG behält sich vor, die Plätze selbst zuzuteilen.

6.4 Stornierung von reservierten Stunden

Einzelplatzmieten welche nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden und nicht weitervermietet werden können, werden in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für abgesagte Plätze bei Krankheit, Unfall etc.

6.5 Guthaben

Auf GotCourts kann durch die TSM Grindel AG für jeden registrierten Kunden ein Guthaben hinterlegt werden. Ab diesem Guthaben können Plätze belastet werden. Auf den für Guthaben bezahlten Betrag ab CHF 200 hinterlegt die TSM Grindel AG zusätzlich 11% auf GotCourts. Für CHF 200 werden CHF 222 auf GotCourts hinterlegt. Somit spart der Kunde 10% auf die Preise für die Platzbuchungen. Diese Vorgehensweise entspricht einem Mengenrabatt.

Das Guthaben kann nur für die Bezahlung der Platzbuchungen und nicht für Artikel aus dem Shop (z.B. Getränke) oder für Minigolf verwendet werden.

Restbeträge werden nur in Ausnahmefällen zurückbezahlt. Es kann dabei nicht mehr von den Vorteilen des Guthabens profitiert werden. Für die Rückzahlung

wird vom Guthaben zuerst der ursprünglich hinterlegte Zusatzbetrag (entspricht den 11%) belastet und nur der Rest vergütet. Zusätzlich wird eine Gebühr von CHF 30.— berechnet.

Die Rückzahlung von Guthaben erfolgt nur auf ein Bank- oder Postkonto.

6.6 Fixplätze

Fixplätze werden für eine Winter- oder Sommersaison gebucht und im vornherein für die ganze Saison per Rechnung bezahlt. Eine Fixplatz-Buchung entspricht einer wiederholenden wöchentlichen Buchung für einen bestimmten Platz für eine entsprechende Zeit. Die TSM Grindel AG behält sich vor, die Buchung aus wichtigen Gründen im Einzelfall auf einen anderen Platz zu verlegen.

Es gibt keinen Anspruch auf Rückvergütung, wenn der Platz vom Kunden nicht genutzt wird. Die TSM Grindel AG schreibt aus Kulanz den Buchungsbetrag abzüglich CHF 5 Administrationspauschale gut, wenn zur selben Zeit alle Plätze ausgebucht sind, der Platz also weitervergeben werden kann. Das Verschieben auf eine andere Zeit ist nicht möglich.

Die TSM Grindel AG behält sich vor, einzelne Platzbuchungen wegen geänderten Öffnungszeiten oder Veranstaltungen unter voller Gutschrift zu stornieren.

6.7 Mietgegenstände

Rackets, Bälle und Shuttles können an der Rezeption gegen Entgelt gemietet werden. Auch eine Ballmaschine für Tennis kann für eine Stunde gemietet werden. Diese Miete ist vorgängig anzumelden, damit der Akku geladen werden kann. Beschädigungen an den Mietgegenständen werden dem Verursacher zu Neuwerten der Mietgegenstände verrechnet.

7 Restaurant

Das Restaurant wird nicht von der TSM Grindel AG betrieben. Für Reservationen im Restaurant bitte direkt dort melden.

8 Gewährleistung

Durch technische Störungen oder Betriebsstörungen kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung durch die TSM Grindel AG kommen. Sie gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.
Die TSM Grindel AG haftet nicht für mangelnde oder nicht erbrachte Leistungen oder daraus entstehenden Folgekosten aufgrund von höherer Gewalt.

9 Haftung

Das Betreten der Liegenschaft Grindelstrasse 11 in Bassersdorf und die Benutzung der Leistungen der TSM Grindel AG geschieht auf eigenes Risiko. Die TSM Grindel AG schliesst jegliche Haftung für Schäden verursacht durch leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden aus. Auch für Schäden, welche durch mangelnde Leistungserbringung unserer Partner, z.B. bei Buchungssystemen, zu Stande kamen, wird die Haftung ausgeschlossen.
Dies insbesondere, aber nicht ausschliesslich, wenn unsere Leistungen auf Partnerportalen gebucht werden.

Versicherung ist Sache der Besucher und Benutzer der erbrachten Leistungen.

Die TSM Grindel AG übernimmt keinerlei Haftungen für den Verlust oder Diebstahl von Wertsachen, Kleidern und weiteren Besitztümern von Kunden oder Besuchern. Sie übernimmt auf ihrem Grundstück keine Haftung für Sachbeschädigungen an fremdem Eigentum.

10 Anweisung der Personals, Notfallmassnahmen

Die Besucher haben sich an die Anweisungen des Personals zu halten. Speziell bei Durchsagen zu Feuer oder Evakuationen oder in Notfällen ist diesen Anweisungen strikte Folge zu leisten.

11 Sauberkeit, Essen und Trinken

Die Anlage ist sauber zu hinterlassen. Abfall ist in die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu entsorgen. Essen ist in der Minigolfhalle nicht gestattet. Getränke sind nur in verschliessbaren und bruchsicheren Gefässen erlaubt. Tiere sind im ganzen Sportzentrum nicht gestattet. Das Rauchen ist nur im Aussenbereich gestattet. Der Aussenbereich darf nur durch die normalen Zugänge betreten werden. Es ist verboten ohne Not die reinen Notausgänge zu benutzen.

12 Fundgegenstände

Fundgegenstände werden während zwei Wochen an der Rezeption aufbewahrt und ohne bekannten Besitzer anschliessend entsorgt.

13 Diebstahl und Sachbeschädigungen, Unangebrachtes Verhalten, Administrations- und Ermittlungspauschale

Sachbeschädigungen, ob mutwillig oder fahrlässig, sind immer sofort zu melden. Nicht durch den Verursacher gemeldete Diebstähle, Sachbeschädigungen (auch Verunreinigungen und Littering) und weitere strafbare Handlungen werden grundsätzlich verzeigt. Nebst einem allfälligen materiellen Schaden, welcher durch den/die Verursacher zu bezahlen ist, wird für die Bearbeitung eines genannten Falles eine Administrationspauschale von CHF 200 fällig. Ist der Verursacher nicht gleich feststellbar und muss ermittelt werden, wird zudem eine Ermittlungspauschale von CHF 200 fällig. Diese Pauschalen können durch deutlich höhere effektive Kosten ersetzt werden.

Unangebrachtes Verhalten, welches andere Personen stört, ist zu unterlassen. Unangebrachtes Verhalten kann sein: Pöbeleien, unnötige Lärmemissionen, störende Geruchsemissionen, unerwünschte Darstellung von religiösen, gesellschaftlichen oder politischen Symbolen oder Handlungen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

Personen, welche durch unangebrachtes Verhalten stören, können von der Liegenschaft verwiesen werden. Ein Rückerstattungsanspruch für Eintritte, Platzmieten oder eine Haftung für aus der Wegweisung entstehenden Folgeschäden besteht nicht.

Personen, welche durch unangebrachtes Verhalten aufgefallen sind oder strafrechtlich belangt wurden, können mit einem Hausverbot belegt werden.

14 Videoüberwachung

Die Liegenschaft wird Videoüberwacht. Die Grundlagen zur Videoüberwachung sind in der Datenschutzerklärung der TSM Grindel AG geregelt.

15 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bassersdorf.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen sowie dem Wiener Kaufrecht (CISG). Personen, welche zum jeweiligen Zeitpunkt anderem Recht unterstehen, haben keinen Zutritt zur Liegenschaft Grindelstrasse 11 in Bassersdorf und sind nicht berechtigt, ohne ausdrücklichen Verweis auf den Umstand, dass sie ausländischem Recht unterliegen, mit der TSM Grindel AG Obligationen einzugehen.

16 Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Der unwirksame Teil der AGB ist so zu ersetzen, dass er dem wirtschaftlich und rechtlich gewollten Zweck des ungültigen Teils möglichst nahe kommt.

Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB. Nebst den AGB kann die TSM Grindel AG weitere Bestimmungen erlassen.

TSM Grindel AG, Bassersdorf, 01.05.2022